ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 

1. Mit der Bestellung der Reise erklärt der Reisende, daß er mit der Freigabe seiner Adresse, Telefonnummer und E-Mail -Adresse sowie seiner Passdaten an den Veranstalter einverstanden ist. Er erkennt damit die Reise-, Zahlungs- und Geschäftsbedingungen des Veranstalters.

2. Bedingungen der Durchführung der Pauschalreisen von Elina Reisen.Die Pauschalreisen werden in russischer Sprache durchgeführt. Das Reisebüro verpflichtet sich, den Endkunden über den Inhalt der Reise, die Bedingungen des Veranstalters, den Preis und über den zeitlichen Ablauf der Reise genau zu informieren.Der Preis der Reise versteht sich als Preis pro Person bei Unterkunft in einem Doppelzimmer. Bei einzelnen Reisenden ist eine Unterbringung in einem Zimmer mit einer fremden Person desselben Geschlechts möglich. Wenn so eine Möglichkeit nicht besteht oder nicht gewünscht wird, so müssen Zuschläge für ein Einzelzimmer bezahlt werden.Der Reiseleitung ist die Reihenfolge der Ausflüge vorbehalten, das Programm laut der Beschreibung muss aber eingehalten werden.Zu den genannten Preisen werden zusätzlich Eintrittsgelder, Fahrscheine, Einreisegebühren, Steuern von bestimmten Ländern oder Hotels erhoben, zusätzlich werden auch z. B. Kopfhörer o. ä. bezahlt.Genauere Informationen zu einer bestimmten Reise kann man ca. 3 bis 5 Tage vor Abreise bekommen.

3. Der Reisepreis Den Preis der jeweiligen Reise wird auf der Internetseite des Veranstalters www.elina-reisen.de gefunden. Der Preis ist immer ein Preis pro Person in einem Doppelzimmer. Die im Preis inkludierten Leistungen werden auf derselben Internetseite aufgeführt. Zusätzlich zu den aufgezählten Leistungen laut dem Programm der Reise gibt es eine Reihe von zusätzlichen (fakultativen oder obligatorischen Leistungen), die meist auf der Internetseite separat aufgelistet sind. Die obligatorischen Zahlungen sind ein Teil des Reisepreises und müssen vom Teilnehmer unbedingt bezahlt werden, zu diesen Leistungen kann z. B. ein Ausflugspaket oder die «Betten-Steuer» in den Hotels zählen.        

4. Preiserhöhung und Preissenkung vor Reisebeginn Elina Reisen kann Preiserhöhungen bis 8% des Reisepreises einseitig nur bei Vorliegen der Gründe für die Erhöhung aus sich unmittelbar ergebenden und nach Vertragsschluss erhöhten Beförderungskosten (Treibstoff, andere Energieträger), oder erhöhten Steuern und sonstigen Abgaben (Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren), oder geänderter für die Pauschalreise geltenden Wechselkurse vornehmen. Die hierauf beruhenden Änderungen des vereinbarten und geänderten Reisepreises (Differenz) werden entsprechend der Zahl der Reisenden errechnet, auf die Person umgerechnet und anteilig erhöht. Unterrichtet Elina Reisen den Reisenden durch E-Mail nicht klar und verständlich über die Preiserhöhung, die Gründe und die Berechnung spätestens bis 20 Tage vor Reisebeginn, ist die Preiserhöhung nicht wirksam. Übersteigt vorbehaltene Preiserhöhung 8% des Reisepreises, kann der Veranstalter sie nicht einseitig, sondern nur unter den engen Voraussetzungen des § 651g BGB vornehmen. Er kann dem Reisenden insofern eine entsprechende Preiserhöhung anbieten und verlangen, dass der Reisende sie innerhalb der von Elina Reisen bestimmten angemessenen Frist annimmt oder zurücktritt. Einzelheiten ergeben sich aus § 651g BGB.

5.  Reiseagentur Elina Reisen eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihr zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von Elina Reisen unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären. Elina Reisen hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Unter Beachtung des Zeitpunkts des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden bei Elina Reisen wird die pauschale Entschädigung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet: Storno-Staffel (für Busreisen Elina Reisen) : 

bis zum 30. Tag vor Reisebeginn: 0% 

ab dem 30. Tag vor Reisebeginn: 20% 

ab dem 15. Tag vor Reisebeginn: 30% 

ab dem 7. Tag vor Reisebeginn: 50% 

 ab dem 1. Tag vor Reisebeginn: 80%  

bei Nichtantritt am 1. Reisetag: 100% des Gesamtreisepreises,

6. Stornierung der Reise von der Seite des VeranstaltersWenn die Mindestteilnehmerzahl von 30 Personen für eine Reise nicht erreicht wird, so kann der Veranstalter die geplante Reise stornieren. Diese Stornierung kann nicht später als 7 Tage vor Beginn der Reise stattfinden. Als höhere Gewalt sind folgende Ereignisse zu benennen: Kriege, Epidemien, Naturkatastrophen (Überschwemmungen, Stürme, Erdbeben u. ä.), politische und wirtschaftliche Blockaden sowie andere außergewöhnliche Umstände, die von dem Veranstalter nicht vorhergesehen und nicht verhindert werden konnten. Elina Reisen trägt keine Verantwortung für Schäden, die den Reisenden aus eigener Schuld oder und aus fremder Verschuldung zugefügt wurden. Er trägt auch keine Verantwortung für Schäden an den Reisenden, die aus Leistungen dritter Personen (außerhalb des Reiseprogramms von Elina Reisen) entstanden sind.Das Reisebüro muss dafür sorgen, daß die Reisenden Krankenversicherungen sowie Reiserücktrittsversicherungen abschließen. Elina Reisen trät keine Verantwortung für Schäden, die wegen dem Nichtabschluss der o. g. Versichrungen entstanden sind.

7. Regelung der StreitpunkteIm Falle von Streitpunkten oder Problemen während der Durchführung einer Reise müssen die Reisenden versuchen, die kleineren Probleme z. B. mit dem Hotel oder mit der Reiseleitung an Ort und Stelle zu regeln, bei größeren Problemen wird Elina Reisen unverzüglich über die entstandenen Probleme telefonisch informiert. Falls diese Probleme nicht geregelt werden konnten, so müssen die Reisenden innerhalb von 15 Tagen nach dem Abschluss der Reise eine Beschwerde mit entsprechenden Belegen dem Veranstalter zugehen lassen.Der Anspruch für eine Dienstleistung, die nicht erbracht werden konnte, wird als unzumutbar betrachtet, wenn der Tourist einen alternativen Service in Anspruch genommen hat, der ihm im Gegenzug für eine Dienstleistung angeboten wurde, die aus dem einen oder anderen Grund nicht ausgeführt werden konnte. Der Service wird in diesem Fall als ordnungsgemäß ausgeführt angesehen. Wenn es nicht möglich ist, Streitigkeiten und Meinungsverschiedenheiten durch Verhandlungen und Einreichung von Forderungen beizulegen, reichen die Parteien den Streitfall  beim Gericht ein. Gerichtsstand — Augsburg.

8. DatenschutzElina Reisen nimmt den Schutz der persönlichen Daten sehr ernst und hält sich strikt an die Regeln der geltenden Datenschutzgesetze und bestehender Rechtsvorschriften. Unsere Erklärung https://elina-reisen.de/datenschutz gibt einen Überblick darüber, wie Elina Reisen diesen Schutz innerhalb des Unternehmens gewährleistet und welche Art von Daten zu welchem Zweck erhoben werden.

Reiseveranstalter ist: Elina ReisenWerderstr. 1, 86159 Augsburg

Telefon: +49 (0) 821 810 57 96

Geschäftsführer: Elina Reisen

Email: elina-agentur@mail.ru 

Internet: www.elina-reisen.de